Es ist ein parlamentarischer Vorgang, der die Republik in Aufregung versetzt – und zugleich offenbart, wie wenig viele Beobachter vom tatsächlichen Parlamentsgeschehen verstehen. Das BSW stimmte bei der namentlichen Abstimmung geschlossen für den AfD-Antrag zur Auflösung des Brandenburger Landtags.
Neben den Sozialdemokraten stimmten auch CDU-Abgeordnete sowie der Fraktionslose André von Ossowski gegen den Entwurf und kamen zusammen auf 47 von 88 Stimmen. Für die Selbstauflösung votierten hingegen 36 Abgeordnete, darunter alle AfD-Vertreter sowie sechs von elf BSW-Politikern. Für eine Neuwahl wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt, was 59 Stimmen entspricht.
Ein willkommener Tabubruch
Die Schlagzeilen überschlagen sich: „BSW stimmt mit AfD“, „Tabubruch!“, „Brandmauer gefallen!“. Die aus dem BSW ausgetretene Gesundheitsministerin Britta Müller bezeichnete die mögliche Zustimmung zum AfD-Neuwahlantrag als Austrittsgrund. „Das ist für mich ein Tabubruch ohnegleichen.“
Doch worum ging es bei diesem Antrag eigentlich? Um rassistische Inhalte? Um menschenverachtende Positionen? Um die Rehabilitierung des Nationalsozialismus oder irgendeinen „Vogelschiss“? Mitnichten. Es ging um die schlichte Frage, ob angesichts einer fundamental veränderten Mehrheitslage im Landtag die Brandenburgerinnen und Brandenburger erneut an die Wahlurne gebeten werden sollten.
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Die formalparlamentarische Realität, die niemand kennt
Was in der aufgeregten Berichterstattung systematisch fehlt: Das BSW konnte gar keinen eigenen Antrag auf Selbstauflösung des Landtags stellen. Die Geschäftsordnung des Brandenburger Landtags sieht vor, dass ein solcher Antrag nur von einer Fraktion gestellt werden kann, die die Sondersitzung beantragt hat. Die AfD hatte diese Sondersitzung beantragt. Zu den Tagesordnungspunkten einer Sondersitzung kann nur die antragstellende Fraktion Vorlagen einbringen.
Das BSW hatte also exakt zwei Optionen: Dem inhaltlich identischen Antrag der AfD zustimmen – oder schweigen und damit faktisch gegen Neuwahlen votieren, obwohl man sie für richtig hält. Selbst wenn das BSW einen eigenen Antrag hätte formulieren können, hätte dieser den identischen Inhalt gehabt: Auflösung des Landtags, Neuwahlen. Die Begründung des BSW-Fraktionschefs Niels-Olaf Lüders war denn auch inhaltlich, nicht taktisch: Das Bündnis Sahra Wagenknecht wirft der SPD vor, eine Koalition mit der CDU von langer Hand geplant zu haben, die aber nicht dem Wählerwillen bei der Landtagswahl 2024 entsprochen habe.
In dieser Akzentuierung des Umstands, dass einige BSW-Abgeordnete für einen AfD-Antrag gestimmt haben, zeigt sich das ganze Dilemma und Elend der sogenannten Brandmauer-Politik. Es geht nicht mehr um die Sache. Es geht um Symbolpolitik. Es geht darum, wer einen Antrag gestellt hat – nicht darum, was in diesem Antrag steht.
Das eigentliche demokratische Problem
Doch während sich die mediale Aufmerksamkeit auf das vermeintliche Sakrileg der gemeinsamen Abstimmung konzentriert, bleibt das eigentliche Problem weitgehend unbeachtet: „Wenn drei Abgeordnete dieses BSW verlassen und sich zwei der SPD anschließen, dann ist das Missachtung des Wählerwillens zugunsten eigener Ambitionen“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt. Man muss kein Freund der AfD sein, um festzustellen: In der Sache hat er einen Punkt.
Robert Crumbach war 41 Jahre lang Mitglied der SPD. Er wechselte zum BSW, wurde auf dessen Ticket in den Landtag gewählt, übernahm das Amt des Finanzministers und BSW-Landesvorsitzenden.
Crumbach schloss sich bereits Montag der SPD-Landtagsfraktion als Parteiloser an. Sein Austritt und Übertritt zur SPD-Fraktion hat maßgeblich dazu beigetragen, neue Mehrheiten zu schaffen, die so nicht dem Wählerwillen entsprechen, wie ihn die Brandenburgerinnen und Brandenburger bei der Landtagswahl 2024 zum Ausdruck gebracht haben.
Woidke will vorerst mit einer Minderheitsregierung weiterarbeiten und strebt eine Koalition mit der CDU an, die zwei Stimmen Mehrheit hätte – so viele wie SPD und BSW nach der Landtagswahl 2024. Nach der Wahl kamen SPD und CDU nur auf ein Patt ohne Mehrheit. Deshalb war es damals nicht schon zu dem Bündnis gekommen.
Man muss das deutlich aussprechen: Was hier geschieht, ist ein grundlegend problematischer demokratischer Vorgang. Durch Fraktionswechsel einzelner Abgeordneter entstehen Mehrheiten, die bei der Wahl nicht bestanden. Die Alternative für Crumbach wäre gewesen, Partei und Amt niederzulegen und als fraktionsloser Abgeordneter weiterzuarbeiten. Damit hätte er Ehrgefühl und Rückgrat bewiesen.
Die Vertrauenskrise der parlamentarischen Demokratie
Hier berühren wir einen wunden Punkt der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie: Das freie Mandat erlaubt es Abgeordneten, ihre Fraktion zu wechseln. Rechtlich ist das einwandfrei. Politisch-moralisch stellt sich die Frage, ob solche Manöver nicht das ohnehin fragile Vertrauen der Bürger in das parlamentarische System weiter untergraben.
Das im Zerfall befindliche Brandenburger BSW hat damit erstmals die „Brandmauer“ missachtet. So lautet der Vorwurf. Doch ist die eigentliche Missachtung nicht eine andere? Nämlich die Missachtung des Wählervotums durch taktische Fraktionswechsel, die Mehrheiten verschieben?
Das Versagen der vierten Gewalt
Es ist bezeichnend, dass in kaum einem der zahlreichen Berichte erklärt wird, warum das BSW keinen eigenen Antrag stellen konnte. Die formalparlamentarischen Hintergründe – Geschäftsordnung, Antragsrecht bei Sondersitzungen – werden schlicht nicht erwähnt. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, das BSW hätte sich freiwillig und ohne Not an die Seite der AfD gestellt.
Man darf bezweifeln, ob viele der berichtenden Journalisten diese Hintergründe überhaupt kennen. Die Geschäftsordnung des Brandenburger Landtags ist kein Bestseller. Aber genau hier liegt das Problem: Wer über parlamentarische Vorgänge berichtet, sollte parlamentarische Verfahren verstehen.
Die falsche Debatte
Brandenburg erlebt gerade einen demokratietheoretisch hochinteressanten Moment. Die Frage ist nicht, ob BSW-Abgeordnete für einen AfD-Antrag gestimmt haben. Die Frage ist, ob Fraktionswechsel einzelner Abgeordneter legitim Mehrheiten verschieben dürfen, die der Wähler so nicht gewollt hat. Die Frage ist, ob die Vermeidung von Neuwahlen – aus welchen Motiven auch immer – demokratisch überzeugender ist als ihre Durchführung.
Diese Debatte findet in den Medien kaum statt. Stattdessen echauffiert man sich über Symbolpolitik.
Die Brandmauer ist zur Nebelkerze geworden – sie vernebelt den Blick auf die eigentlichen Probleme unserer parlamentarischen Demokratie.
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